Die §57a-Begutachtung (Pickerl)
In Österreich zugelassene Fahrzeuge müssen in regelmäßigen Abständen auf Ihre Betriebs- und Verkehrssicherheit geprüft werden. PKW, SUV, Transporter bis 3,5 Tonnen und Anhänger kommen bei uns auf den Prüfstand. Der Zeitpunkt der Überprüfung orientiert sich an der Art des Fahrzeuges und dessen Erstzulassungsdatum.
Die in Österreich geltenden Toleranzzeiträume für die Durchführung der §57 Überprüfung haben sich im Jahr 2018 geändert und gelten auch in den meisten Nachbarländern nicht. Besonderes Augenmerk gilt der zeitgerechten Überprüfung von LKWs der Klasse N1 und höher.